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BGH, 01.02.1977 - 5 StR 626/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kapitalerhöhungsschwindel - Eintragung der Durchführung einer Kapitalerhöhung in das Handelsregister - Freie Verfügung des Vorstandes über Guthaben - Erfordernis der endgültigen freien Verfügung des Vorstandes über das eingezahlte Kapital - Voraussetzungen eines ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51
Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …
Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 5 StR 626/76
Der Generalbundesanwalt verweist für seine gegenteilige Ansicht zu Unrecht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 1952 - 1 StR 668/51 - (insoweit in BGHSt 3, 24 nicht abgedruckt). - RG, 05.03.1938 - II 104/37
1. Zur Haftung der Verwaltungsträger einer Aktiengesellschaft gegenüber …
Auszug aus BGH, 01.02.1977 - 5 StR 626/76
Schon diese (zunächst nur schuldrechtliche) Bindung schloß eine freie Verfügung des Vorstandes über die Guthaben aus (RGZ 157, 213, 225 f).
- BGH, 26.09.2005 - II ZR 380/03
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Angaben in …
Für den subjektiven Tatbestand des § 399 AktG ist Vorsatz (des Haupttäters) erforderlich, der auch die (laienhafte) Kenntnis von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit (Verschweigen) der gemachten Angaben umfassen muss (…vgl. Scholz/Tiedemann, GmbHG 9. Aufl. § 82 Rdn. 174) und z.B. bei einem Rechtsirrtum über die Voraussetzungen endgültiger freier Verfügbarkeit des eingezahlten Kapitals (§ 37 Abs. 1 Satz 2 AktG) fehlen kann (§ 16 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1977 - 5 StR 626/76, GA 1977, 340;… Otto aaO § 399 Rdn. 98).